Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Wir vertreten beide Seiten erfolgreich, da wir beide Perspektiven kennen. Wir berücksichtigen Ihre persönliche Situation, um die optimale Lösung und das beste Ergebnis für Sie zu finden. Dies kann in einem Fall in der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen bestehen, in anderen Fällen aber auch die Begleitung bei einer außergerichtlichen Lösung darstellen. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz ist damit nach unserer Auffassung unerlässlich für die erfolgreiche Bearbeitung Ihres Mandats.

Unser Beratungsspektrum umfasst:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Kündigungsschutzrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Lohnansprüche, Gehaltsansprüche
  • Abfindungen