Familienrecht

Konflikte in der Familie bringen Veränderungen mit sich, die für Ihren weiteren Lebensweg von entscheidender Bedeutung sein können. Gerade im Familienrecht ist eine frühzeitige fachliche Beratung von großer Wichtigkeit, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen.

Unser Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung sachgerechter, ergebnisorientierter und kostengünstiger Lösungen. Wir folgen dem Prinzip der Kooperation. Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen mit der nötigen Entschlossenheit und Bestimmtheit durch.

Unsere Leistungen reichen von der einverständlichen Ehescheidung mit Versorgungsausgleich über isolierte Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren, in denen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht,

Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung zu regeln sind. Wir entwerfen Eheverträge und Trennungsvereinbarungen, treffen Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften und vertreten unsere Mandanten in deren Auseinandersetzung.

In einem Erstgespräch klären wir, wie wir für Sie tätig werden können und wie Sie Ihre Forderungen und Ansprüche durchsetzen können. Natürlich werden dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Probleme berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen. Gerne können Sie einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.